Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Fotografen-Vertrag
1. Geltungsbereich
Julia Marx (im Folgenden: die Fotografin), Langenbergheimer Straße 20, 63546 Hammersbach, E-Mail: byjulski@yahoo.com erbringt Fotografie-Dienstleistungen für Kunden (im Folgenden: Auftraggeber). Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle von der Fotografin erbrachten Fotografie-Dienstleistungen.
2. Leistungsumfang
2.1. Der Leistungsumfang richtet sich nach der jeweils in Anspruch genommenen Fotografie-Dienstleistung. Gegenstand der Leistung sind
Paket 1: Fotoshooting „Hochzeitsreportage“ (ab 120 Minuten bzw. individuelle Vereinbarung),
Paket 2: Fotoshooting „Lieblingsmenschen“ (Mini: 30 Minuten oder Maxi: 60 Minuten),
2.2. Im Angebot enthalten sind jeweils
Paket 1: alle gelungenen Fotografien* bearbeitet per Online-Link zum Downloaden im JPG-Dateiformat.
Paket 2: 20 (Mini) bzw. 40 (Maxi) bearbeitete Fotografien* in digitaler Version im JPG-Dateiformat.
*Die Fotografien werden von der Fotografin ausgewählt.
2.3. Die vertragsgegenständlichen Fotografien werden dem Auftraggeber spätestens 8 Wochen nach dem vereinbarten Tag der fotografischen Begleitung bei der Hochzeitsreportage und 3 Wochen nach dem Fotoshooting durch Bereitstellung eines Downloadlinks übergeben. Bei der Hochzeitsreportage wird die Fotografin innerhalb 48 Stunden eine Highlight Galerie mit 20 von ihr ausgesuchten Bildern im JPG Format durch Bereitstellung eines Downloadlinks zur Verfügung stellen.
2.4. Vereinbarungen im Einzelfall gehen den Regelungen in diesen Geschäftsbedingungen vor.
2.5. Fotografie-Dienstleistungen sind Dienstleistungen. Die Fotografin schuldet bei Fotografie-Dienstleistungen keinen konkreten Erfolg.
2.6. Die Fotografin speichert die im Rahmen des Vertragsverhältnisses erstellten Fotografien für die Dauer von einem Jahr nach der Erbringung der Dienstleistung.
2.7. Es wird darauf hingewiesen, dass die Aufnahmen und die Bildbearbeitung der entstandenen Fotografien nach der künstlerischen Vorstellung und dem Gestaltungsspielraum der Fotografin erfolgt. Eine Bearbeitung der Fotografien in jeglicher Form durch den Auftraggeber ist untersagt.
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3. Vergütung
Die Fälligkeiten der Rechnungen entstehen wie folgt, falls nichts anderes schriftlich festgehalten wurde: Bei Hochzeiten ist eine Anzahlung von 25% vor dem Hochzeitstermin fällig. Die Schlussrechnung ist mit dem Versand der Highlightgalerie, also spätestens nach 48 Std nach dem Hochzeitstag fällig. Bei Shootings ist die Rechnung nach dem Shootingtermin fällig. Erst nach vollständiger Rechnungsbegleichung werden alle Bilder per Downloadlink ausgehändigt.
3.1. Die Höhe der Vergütung bestimmt sich nach den jeweils gebuchten Paketen. Ist zwischen den Parteien keine Vergütung vereinbart, findet eine Abrechnung auf Stundenbasis zu einem Tarif von 250.- EUR zzgl. einmaligen 99.- EUR bei einer Hochzeitsreportage bzw. 220.- EUR bei einem Fotoshooting statt.
3.2. Die Vergütung wird innerhalb von 14 Tagen bei einem Shooting und 30 Tagen bei einer Hochzeitsreportage ab Rechnungseingang ohne Abzug fällig, falls vertraglich nichts anderes geregelt ist.
3.3. Die Kosten für die Anfahrt der Fotografin von ihrem Sitz in Hammersbach zum Ort der Hochzeit werden bis zu einer Entfernung von 10 Kilometern von der Fotografin übernommen. Die Kosten für die Anreise zu weiter entfernten Orten sind von dem Auftraggeber zu tragen. Hierzu wird eine Pauschale von 0,40 EUR je gefahrenem Kilometer berechnet. Notwendige Kosten für Übernachtung und Verpflegung sind von dem Auftraggeber zu übernehmen.
3.4. Die Fotografin behält sich vor, bei einer Stornierung seitens des Auftraggebers ab weniger als 48 Stunden vor Beginn der Hochzeitsreportage 80 %, ab weniger als 1 Woche 50 % und bei mehr als 2 Wochen 20 % der im Rahmen des jeweiligen Fotografen-Vertrages vereinbarten Vergütung in Rechnung zu stellen.
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4. Ort des Fotoshootings
Die Fotografie-Dienstleistungen von der Fotografin werden am jeweils vereinbarten Ort erbracht.
5. Pflichten des Auftraggebers
5.1. Der Auftraggeber hat der Fotografin alle zur Erfüllung des Vertrages erforderlichen Informationen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
5.2. Der Auftraggeber bestätigt, dass er zur Aufnahme von Fotografien an dem vertraglich vereinbarten Ort berechtigt ist und keine anderweitigen Rechte Dritter der Dienstleistungserbringung durch die Fotografin entgegenstehen.
5.3. Der Auftraggeber versichert, dass die auf den Fotografien abgebildeten Personen in die Anfertigung von Fotografien ihrer Person eingewilligt haben, sowie bei Minderjährigen eine entsprechende Einwilligung der gesetzlichen Vertreter vorliegt. Sollten Personen nicht eingewillt haben, ist der Auftraggeber verpflichtet die Fotografin darüber zu informieren und die Person eindeutig zu kennzeichnen.
5.4. Im Falle entgegenstehender Rechte Dritter ist der Auftraggeber verpflichtet, die Fotografin von Ersatzansprüchen freizuhalten, die aus der Verletzung dieser Rechte resultieren.
6. Eigentum der Fotografin
Negative und RAW-/RAF-Bilddateien bleiben im Eigentum der Fotografin. Ein Anspruch auf Herausgabe der Negative oder RAW-/RAF-Bilddateien besteht grundsätzlich nicht.
7. Nutzungsrechte
7.1. Die Fotografin überträgt dem Auftraggeber ein nicht-ausschließliches, zeitlich und örtlich unbegrenztes Recht zur Nutzung der Fotografien zu folgenden, ausschließlich privaten Zwecken:
• Digitale Vervielfältigung zum privaten Gebrauch
• Veröffentlichung zu privaten Zwecken in sozialen Netzwerken in Accounts des Auftraggebers
• Veröffentlichung zu privaten Zwecken auf eigener privater Webseite des Auftraggebers
7.2. Die Nutzungsrechtseinräumung umfasst dabei das Vervielfältigungsrecht, das Verbreitungsrecht und das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung (insbesondere im Internet).
7.3. Der Auftraggeber kann die nach diesem Vertrag eingeräumten Rechte ganz oder teilweise auf Dritte übertragen, ohne dass es hierzu der Zustimmung der Fotografin bedarf.
7.4. Die Rechteeinräumung steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung jeglicher aus dem Vertrag geschuldeten Vergütung.
7.5. Die Fotografin erklärt in diesem Zusammenhang, dass ihr die zur Erfüllung dieses Vertrages notwendigen Rechte in vollem Umfang zustehen. Sie ist Urheberin der Fotografien und hat Dritten keine diesem Vertrag entgegenstehenden Rechte eingeräumt.
7.6. Die Fotografin verzichtet auf ihr Recht zur Namensnennung, soweit die Fotografien von dem Auftraggeber nur im privaten Bereich genutzt werden. Soweit die Fotografien für im Internet oder außerhalb des privaten Bereichs genutzt werden, wird der Auftraggeber die Fotografin namentlich und grundsätzlich auch mit vollem Namen benennen. Eine Urhebernennung erfolgt im Übrigen im branchenüblichen Rahmen.
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8. Eigenwerbung
Sofern die erstellten Fotografien zum Zwecke der Eigenwerbung der Fotografin verwendet werden, ist die Fotografin berechtigt die Bilder in veränderter oder unveränderter Form ohne gesondertes Honorar zu verwenden. Die Einwilligung erstreckt sich hierbei auf:
• Printwerbung, z. B. Werbeflyer, Anzeigen in Printmedien, Artikeln in Printmedien, Werbemappen, eigene Printmedien der Fotografin
• Werbung in elektronischen Medien, z. B. Anzeigen auf Websites, Verwendung auf der eigenen Website, Nutzung in sozialen Medien, Werbe-Mails
• Werbung auf Veranstaltungen, z. B. Messen, Ausstellungen, Wettbewerben
• Weiterleitung an beteiligte Dienstleister für deren Werbemaßnahmen
Die Fotografin darf Videomaterial am Tag der Hochzeitsreportage und von den entstandenen Bildern für Social Media anfertigen. Sofern die erstellten Fotografien und Videos zum Zwecke der Eigenwerbung der Fotografin verwendet werden, erfolgt keine Nennung des Namens der abgebildeten Personen.
Der Auftraggeber erhält das Recht, der Verwendung zum Zwecke der Eigenwerbung durch die Fotografin jederzeit für die Zukunft zu widerrufen. Ein Widerruf der Einwilligung hat keine Auswirkungen auf die Rechtmäßigkeit der Verwendung vor dem Widerruf. Für bereits gedruckte Printwerbung ist der Fotografin eine angemessene Aufbrauchsfrist zu gewähren.
9. Haftung
9.1. Die Haftung der Fotografin beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, soweit gesetzlich zulässig. Die Haftungsbeschränkung gilt daher nicht im Falle der Produkthaftung, bei Verletzung von Leben und Gesundheit sowie der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten). Soweit wesentliche Vertragspflichten verletzt werden, beschränkt sich die Haftung auf den Ausgleich des nach der Art der jeweiligen Leistung vorhersehbaren, vertragstypischen und unmittelbaren Schadens.
9.2. Darüber hinaus übernimmt die Fotografin insbesondere keine Haftung dafür, dass die mit dem Auftraggeber definierten Wünsche, die lediglich als Richtwerte für die Ergebnisse der Fotografin zu verstehen sind, tatsächlich erreicht werden.
10. Schlussbestimmungen
10.1. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Abweichende oder ergänzende individualvertragliche Regelungen zu diesen AGB oder der erteilten Fotografen-Verträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und gelten ausschließlich für den jeweiligen Fotografen-Vertrag. Dies gilt auch für die Abbedingung der Schriftformklausel.
10.2. Auf Verträge zwischen der Fotografin und dem Auftraggeber findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbes. des Staates, in dem der Auftraggeber als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
10.3. Sofern nach diesen AGB eine schriftliche Erklärung erforderlich ist, ist diese Form auch durch E-Mail erfüllt.
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Stand 15.04.2023